FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ab dem ersten Mitarbeiter (auch Minijobber oder Azubis). Es gibt keine Untergrenze – Arbeitsschutz gilt für jeden Betrieb, egal wie klein

Im Falle eines Arbeitsunfalls wird als Erstes nach dem Unterweisungsnachweis gefragt. Fehlt dieser, wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Das kann dazu führen, dass Versicherungen Regressansprüche stellen und Sie die Kosten selbst tragen.

Das hängt vom Arbeitsmittel ab (meist jährlich). Die genauen Fristen legen wir in der Gefährdungsbeurteilung fest – wir kümmern uns darum, dass kein Termin verschwitzt wird.

Nein, genau dafür sind wir da. In der Intensiv-Phase brauchen wir einmal Ihren Input und Zugang zum Betrieb. Danach übernehmen wir die Dokumentation und Organisation, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Irrtum. Auch psychische Belastungen, Bildschirmarbeitsplätze oder Stolperfallen müssen beurteilt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Baustelle und Büro.

Die Aufarbeitung schließt im Eiltempo alle aktuellen Lücken (den „Berg“ abtragen). Die Regelbetreuung sorgt dafür, dass Ihr Standard durch Begehungen und Updates hoch bleibt und Sie dauerhaft rechtssicher sind.

Vorlagen sind ein guter Start, aber sie ersetzen keine fachkundige Beurteilung vor Ort. Eine falsche oder unvollständige Dokumentation schützt Sie im Ernstfall nicht vor der Haftung.

Wir gehen gemeinsam durch den Betrieb und schauen uns die Arbeitsabläufe an. Wir suchen nicht nach Fehlern, um zu meckern, sondern nach Lösungen, um Ihren Betrieb sicher und effizient zu machen.

Ja, im Rahmen unserer Betreuung lassen wir Sie nicht allein. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie jeder Prüfung standhalten, und stehen bei Rückfragen als Experten an Ihrer Seite.

Sobald Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 11 ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zwingend vor. Das gilt auch dann, wenn Sie an verschiedenen Standorten arbeiten, die organisatorisch zusammengehören.

Der Gesetzgeber verlangt, dass die ASA-Sitzung mindestens einmal pro Quartal (also 4-mal im Jahr) stattfindet. Weniger Termine werden bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt als Mangel gewertet.