Häufig gestellte Fragen
2. Ab wie vielen Mitarbeitern ist das Pflicht?
Ab dem ersten Mitarbeiter (auch Minijobber oder Azubis). Es gibt keine Untergrenze – Arbeitsschutz gilt für jeden Betrieb, egal wie klein
3. Was passiert, wenn ich keine Unterweisungen durchführe?
Im Falle eines Arbeitsunfalls wird als Erstes nach dem Unterweisungsnachweis gefragt. Fehlt dieser, wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Das kann dazu führen, dass Versicherungen Regressansprüche stellen und Sie die Kosten selbst tragen.
4. Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
Das hängt vom Arbeitsmittel ab (meist jährlich). Die genauen Fristen legen wir in der Gefährdungsbeurteilung fest – wir kümmern uns darum, dass kein Termin verschwitzt wird.
5. Kostet mich das viel Zeit im Alltag?
Nein, genau dafür sind wir da. In der Intensiv-Phase brauchen wir einmal Ihren Input und Zugang zum Betrieb. Danach übernehmen wir die Dokumentation und Organisation, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
6. Wir sind ein Büro – da passiert doch nichts, oder?
Irrtum. Auch psychische Belastungen, Bildschirmarbeitsplätze oder Stolperfallen müssen beurteilt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Baustelle und Büro.
7. Was ist der Unterschied zwischen Aufarbeitung und Regelbetreuung?
Die Aufarbeitung schließt im Eiltempo alle aktuellen Lücken (den „Berg“ abtragen). Die Regelbetreuung sorgt dafür, dass Ihr Standard durch Begehungen und Updates hoch bleibt und Sie dauerhaft rechtssicher sind.
8. Reicht es nicht, wenn ich mir Vorlagen aus dem Internet lade?
Vorlagen sind ein guter Start, aber sie ersetzen keine fachkundige Beurteilung vor Ort. Eine falsche oder unvollständige Dokumentation schützt Sie im Ernstfall nicht vor der Haftung.
9. Wie läuft eine Begehung ab?
Wir gehen gemeinsam durch den Betrieb und schauen uns die Arbeitsabläufe an. Wir suchen nicht nach Fehlern, um zu meckern, sondern nach Lösungen, um Ihren Betrieb sicher und effizient zu machen.
10. Sind Sie bei einer Prüfung durch die Behörden dabei?
Ja, im Rahmen unserer Betreuung lassen wir Sie nicht allein. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie jeder Prüfung standhalten, und stehen bei Rückfragen als Experten an Ihrer Seite.
11. Ab wann ist eine ASA-Sitzung Pflicht?
Sobald Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 11 ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zwingend vor. Das gilt auch dann, wenn Sie an verschiedenen Standorten arbeiten, die organisatorisch zusammengehören.
12. Wie oft müssen wir uns zusammensetzen?
Der Gesetzgeber verlangt, dass die ASA-Sitzung mindestens einmal pro Quartal (also 4-mal im Jahr) stattfindet. Weniger Termine werden bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt als Mangel gewertet.