Mutterschutzrechner
Der Mutterschutz gibt werdenden Müttern Sicherheit – sowohl am Arbeitsplatz als auch in der wichtigen Phase vor und nach der Geburt. Er schützt die Gesundheit der Mutter und ihres Kindes und stellt sicher, dass sie sich voll und ganz auf die Schwangerschaft und die ersten Wochen nach der Entbindung konzentrieren können.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die gesetzlich festgelegte Mutterschutzfrist. Diese beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Kommt es zu einer Frühgeburt oder handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, verlängert sich der Schutzzeitraum nach der Geburt sogar auf zwölf Wochen.
Da der tatsächliche Geburtstermin häufig vom errechneten Datum abweicht, ist eine präzise Berechnung der individuellen Mutterschutzfristen besonders wichtig – gerade im betrieblichen Alltag, wo Arbeitgeber und Führungskräfte rechtssicher handeln müssen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie dabei zuverlässig: Nutzen Sie einfach unseren Mutterschutzrechner und geben Sie den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin ein. Das Tool berechnet schnell und unkompliziert, wann die Mutterschutzfrist beginnt und endet. So behalten Sie Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten im Blick und können die Einsatzplanung rechtssicher gestalten – zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind.
Geburtstermin eingeben
Tragen Sie den vom Arzt oder der Hebamme bestätigten voraussichtlichen Entbindungstermin (ET) ein. Das reicht für eine vollständige Berechnung. Falls die Geburt bereits stattgefunden hat, können Sie zusätzlich das tatsächliche Datum eintragen.
Besondere Umstände auswählen
Kreuzen Sie an, ob es sich um eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder ein Kind mit Behinderung handelt – das verlängert die Schutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen. Bei einer Fehlgeburt (ab der 13. Schwangerschaftswoche) wählen Sie stattdessen die passende Fehlgeburt-Option aus.
Ergebnis ablesen
Der Rechner zeigt Ihnen sofort Beginn und Ende der Mutterschutzfrist, die Gesamtdauer sowie die Schutzfrist nach der Geburt an. Bei Sonderfällen erscheint automatisch ein Hinweis mit der Erklärung zur verlängerten Frist.